ATSAF research sponsorship - news 12-2008


December 09, 2008.  

_____________________________________________

1. Förderung von Anbahnungsreisen für Kooperationen mit internationalen Agrar-

forschungszentren_____________________________________________

1.

Förderung von Anbahnungsreisen für Kooperationen mit internationalen Agrarfor-

schungszentren

Bis zum 31.10.2010 stehen 30.000 Euro zur Verfügung um die

Forschungszusammenarbeit zwi-schen internationalen Agrarforschungszentren und

deutschen Agrarforschungseinrichtungen zu fördern. Das Budget wird je zur Hälfte

von der Robert Bosch Stiftung und vom BMZ über BEAF/GTZ bereitgestellt, die

Abwicklung des Programms übernimmt der ATSAV e.V.

 

 

Ziel des Förderungsprogramms ist die weitere Internationalisierung der deutschen

entwicklungs-orientierten Agrarforschung. Die Anbahnungsreisen werden dann als

erfolgreich angesehen, wenn daraus gemeinsame Forschungsanträge oder

Bewerbungen um Forschungsprogramme entstehen, bzw. wenn diese Anträge

dann auch finanziert werden. Dabei sind alle Quellen der Forschungsfinanzierung

als gleichrangig betrachtet.

Gefördert werden Agrarforscher (im weiteren Sinne, also einschl. Forst,

Klimawandel, etc.) die an deutschen Forschungsinstitutionen tätig sind. Anträge

werden quartalsweise gesammelt und dann der Jury zur Entscheidung übergeben.

Reisen werden gefördert zu den 15 CGIAR Instituten, sowie zu AVRDC, und ICIPE

Kriterien für die Vergabe sind:

o Das wissenschaftliche Profil des Antragstellers

o Die inhaltliche Ausrichtung des anzubahnenden Forschungsvorhabens

o Die Förderung aufstrebender Nachwuchswissenschaftler/innen

o Falls frühere Anbahnungsreisen des Antragstellers gefördert wurden, ob sie zu

erfolgreichen Fi-nanzierungsanträgen geführt haben.

 

 

Anträge sollten elektronisch eingereicht werden an atsaf@atsaf.de und enthalten:

 

 

1. CV incl. wissenschaftliche Veröffentlichungen des Antragstellers

2. Kurz-Beschreibung des anzubahnenden kooperativen

Forschungsvorhabens

3. Kostenvoranschlag

4. Verpflichtungserklärung, ATSAF über Folgen der Reise zu informieren,

insbesondere über daraus erwachsende Forschungsanträge und Bewilligungen,

Veröffentlichungen und Pres-se-Reaktionen. Diese Erklärung wird bei Bewilligung

zugeschickt, und mit Eingang der unterschrieben Erklärung bei ATSAF ist die

Bewilligung gültig.

 

 

Bei Bewilligung werden erstattet:

80% des bewilligten Förderungsbetrags auf Anfrage

und dann wird abgerechnet und erstattet bis max. zum bewilligten Förderbetrag:

ÖPNV-Kosten in Deutschland und Flugkosten gegen Nachweis,

plus pauschal 100 EUR für Fahrten im Bestimmungsland

sowie pauschal 30 EUR je Übernachtung und je Reisetag bis maximal 10 Reisetage.

Die Jury besteht aus je einem Vertreter GTZ/BEAF, Robert-Bosch-Stiftung und

Prof. Dr. Andreas Bürkert sowie PD Dr. Brigitte Kaufmann.

 

 

Quelle: Prof. Dr. Volker Hoffmann, ATSAF-Vorsitzender





Diese Webseite verwendet Cookies

Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können.
Read more