ATSAF research sponsorship - news 12-2008
December 09, 2008.
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1. Förderung von Anbahnungsreisen für Kooperationen mit internationalen Agrar-
forschungszentren_____________________________________________
1.
Förderung von Anbahnungsreisen für Kooperationen mit internationalen Agrarfor-
schungszentren
Bis zum 31.10.2010 stehen 30.000 Euro zur Verfügung um die
Forschungszusammenarbeit zwi-schen internationalen Agrarforschungszentren und
deutschen Agrarforschungseinrichtungen zu fördern. Das Budget wird je zur Hälfte
von der Robert Bosch Stiftung und vom BMZ über BEAF/GTZ bereitgestellt, die
Abwicklung des Programms übernimmt der ATSAV e.V.
Ziel des Förderungsprogramms ist die weitere Internationalisierung der deutschen
entwicklungs-orientierten Agrarforschung. Die Anbahnungsreisen werden dann als
erfolgreich angesehen, wenn daraus gemeinsame Forschungsanträge oder
Bewerbungen um Forschungsprogramme entstehen, bzw. wenn diese Anträge
dann auch finanziert werden. Dabei sind alle Quellen der Forschungsfinanzierung
als gleichrangig betrachtet.
Gefördert werden Agrarforscher (im weiteren Sinne, also einschl. Forst,
Klimawandel, etc.) die an deutschen Forschungsinstitutionen tätig sind. Anträge
werden quartalsweise gesammelt und dann der Jury zur Entscheidung übergeben.
Reisen werden gefördert zu den 15 CGIAR Instituten, sowie zu AVRDC, und ICIPE
Kriterien für die Vergabe sind:
o Das wissenschaftliche Profil des Antragstellers
o Die inhaltliche Ausrichtung des anzubahnenden Forschungsvorhabens
o Die Förderung aufstrebender Nachwuchswissenschaftler/innen
o Falls frühere Anbahnungsreisen des Antragstellers gefördert wurden, ob sie zu
erfolgreichen Fi-nanzierungsanträgen geführt haben.
Anträge sollten elektronisch eingereicht werden an atsaf@atsaf.de und enthalten:
1. CV incl. wissenschaftliche Veröffentlichungen des Antragstellers
2. Kurz-Beschreibung des anzubahnenden kooperativen
Forschungsvorhabens
3. Kostenvoranschlag
4. Verpflichtungserklärung, ATSAF über Folgen der Reise zu informieren,
insbesondere über daraus erwachsende Forschungsanträge und Bewilligungen,
Veröffentlichungen und Pres-se-Reaktionen. Diese Erklärung wird bei Bewilligung
zugeschickt, und mit Eingang der unterschrieben Erklärung bei ATSAF ist die
Bewilligung gültig.
Bei Bewilligung werden erstattet:
80% des bewilligten Förderungsbetrags auf Anfrage
und dann wird abgerechnet und erstattet bis max. zum bewilligten Förderbetrag:
ÖPNV-Kosten in Deutschland und Flugkosten gegen Nachweis,
plus pauschal 100 EUR für Fahrten im Bestimmungsland
sowie pauschal 30 EUR je Übernachtung und je Reisetag bis maximal 10 Reisetage.
Die Jury besteht aus je einem Vertreter GTZ/BEAF, Robert-Bosch-Stiftung und
Prof. Dr. Andreas Bürkert sowie PD Dr. Brigitte Kaufmann.
Quelle: Prof. Dr. Volker Hoffmann, ATSAF-Vorsitzender